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Wenn Sie die Anerkennung Ihres Sprachkurses als Bildungsurlaub
benötigen, so teilen Sie uns dies auf dem Online-Anmeldeformular
unter "Bemerkungen zum Kurs/Unterkunft" bitte unbedingt
mit.Am Ende dieser Seite können Sie sich das entsprechende
Dokument herunterladen.
Das Bundesland Hessen erkennt in der Regel die Bildungsurlaubanerkennung
anderer Bundesländer an. Bitte werfen Sie einen Blick
auf das entsprechende Dokument bzgl. des Hessischen Bildungsurlaubsgesetz
(siehe unten), um die entsprechenden Informationen herunterzuladen.
Der Intensivkurs GEI ist in Berlin als Bildungsurlaub anerkannt,
jedoch muss die Anerkennung für Berlin jedes Mal neu
beantragt werden.
Bitte beachten Sie ausserdem, dass die Bildungsurlaubanerkennung
nichts mit der Steuerabsetzbarkeit eines Sprachkurses zu tun
hat. Um herauszufinden, ob Sie Ihren Sprachkurs steuerlich
absetzen können, setzen Sie sich bitte mit dem Finanzamt
oder Ihrem Steuerberater in Verbindung.
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